Sprengstoffrecht
Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
Informationen zu den drei verschiedenen sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
-
Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im Rahmen eines gewerblichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes
nach § 7 Sprengstoffgesetz
Merkblatt: Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach § 7 Sprengstoffgesetz (PDF) (22,3 KB)
-
Arbeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen; Ausführen von Sprengarbeiten
nach § 20 Sprengstoffgesetz
Merkblatt: Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach § 20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein) (PDF) (24,4 KB)
-
Nicht gewerbsmäßiger Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bzw. Vorladeschießen
nach § 27 Sprengstoffgesetz
Zuständigkeit
Landratsamt und die Städte Göppingen und Geislingen/Steige.
Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 (z. B. Silvesterraketen) außerhalb der Silvesternacht ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Gemeinden.
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 3 (Waffen u. Sprengstoffe)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
