Sie sind hier:
Startseite -
Landratsamt -
Ämter A-Z -
Rechts- u. Ordnungsamt -
Lebenspartnerschaften
Lebenspartnerschaften
Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Seit 01.08.2001 besteht bundesweit die Möglichkeit, die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft vornehmen zu lassen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die Schaffung eines "familienrechtlichen Instituts" der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die daran anschließenden familienrechtlichen Regelungen:
- Behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft
- Regelungen für den Fall der Trennung
- Namensrecht
- Regelungen zum Güterstand
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgerecht für Kinder in der Partnerschaft
- Angehörigenstatus und damit auch umfassende Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrechte
- Schaffung von Verwandtschaftsverhältnissen (z.B. Schwiegereltern, Schwägerschaft)
Mitzubringende Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Beglaubigte Abschriften oder Auszüge neuen Datums aus dem Familienbuch der Eltern bzw. wenn ein solches Familienbuch nicht vorhanden ist, eine Abstammungsurkunde (zu erhalten beim Geburtsstandesamt)
- Falls eine Vorehe bestanden hat; beglaubigte Abschriften oder Auszüge aus dem Familienbuch der Vorehe mit einem Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil); falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wurde, die Heiratsurkunde
- Nachweis, dass keine anderen Lebenspartnerschaften bestehen
- Falls bereits eine Lebenspartnerschaft bestand, die Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine entsprechende Urkunde mit dem Vermerk über die Auflösung der Lebenspartnerschaft, ggfs. eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung
- Erklärung über den Vermögensstand
Zusätzlich bei Ausländern:
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit oder Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates)
- Gegebenenfalls die Einbürgerungsurkunde, wenn einer der PartnerInnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatlandes über den Familienstand
Gebühren
Gebührenverzeichnis (PDF) (79,3 KB)
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 3 (Personenstandsrecht)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
