Gewerberecht
Zuständigkeiten
Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
Für die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen sind ausschließlich die Gemeinde-/ Stadtverwaltungen zuständig, in denen das Gewerbe ausgeübt wird.
Weitere gewerberechtliche Erlaubnisse
Für bestimmte Tätigkeiten sind daneben Erlaubnisse erforderlich, die von der jeweils zuständigen Behörde erteilt werden:
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Erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeiten |
Zuständigkeiten |
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Schaustellungen von Personen |
Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft |
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Aufstellen von Gewinnspielgeräten |
Gemeinde |
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Pfandleiher |
Gemeinde |
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Bewachungsunternehmen |
Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft |
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Versteigerer |
Gemeinden |
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Versicherungsvermittler |
Industrie- und Handelskammer |
Hinweis: Das Gewerbe darf nicht vor Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.
Gebühren
Gebührenverordnung (PDF) (79.3 KB)
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 3 (Gewerberecht)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
