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Gaststättenerlaubnis

Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Rechtsgrundlage

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Hinweis: Ein Gaststättengewerbe betreibt ferner, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

  • Keine Erlaubnis braucht, wer folgendes verabreicht:
  • alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

Die Gaststättenerlaubnis kann unter anderem als Neuerlaubnis, Erlaubnis nach Umbauten und als Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch einen Stellvertreter erteilt werden.

Zuständige Stelle ist die Gaststättenbehörde

Gaststättenbehörden im Landkreis Göppingen sind:

das Landratsamt, die Städte Donzdorf, Ebersbach/Fils, Geislingen/Steige und Göppingen sowie der Verwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach.

Voraussetzungen

Für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers die Geeignetheit der Räume.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis ist persönlich zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Gaststättenbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Nationalpass bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Führungszeugnis: bei juristischen Personen ist das Führungszeugnis der Belegart 0 für den oder die Geschäftsführer zu beantragen Das Führungszeugnis sollte nicht älter als drei Monate sein.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (gemeint ist die Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen)
  • bei juristischen Personen: zusätzlich
    • Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
    • Ausfertigung des Gesellschaftervertrags beziehungsweise der Satzung
  • Stellvertretungserlaubnis
    • Soll die Gaststätte durch einen Stellvertreter geführt werden, ist unter Vorlage der persönlichen Unterlagen des Stellvertreters eine Stellvertretungserlaubnis vom Gaststättenbetreiber selbst zu beantragen.

Hinweis:

Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.

Kosten

  • für eine Neukonzession (maßgebend ist die Größe der Gaststätte): 750 Euro bis 4.000 Euro
  • für eine Stellvertretungserlaubnis: ein Viertel der Gaststättenerlaubnisgebühr Rechtsgrundlage · § 2 Gaststättengesetz (GastG) (Erlaubnis) · § 9 Gaststättengesetz (GastG) (Stellvertretungserlaubnis)

Rechtsgrundlage

  • § 2 Gaststättengesetz (GastG) (Erlaubnis)
  • § 9 Gaststättengesetz (GastG) (Stellvertretungserlaubnis)

Amt, Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Ansprechpartner GT 3 (Gewerberecht)

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