Einbürgerungen
Staatsangehörigkeit
Aufgaben des Landratsamtes im Bereich "Staatsangehörigkeit"
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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Staatsangehörigkeitsausweise
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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Anspruchseinbürgerungen
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Ermessenseinbürgerungen
Anspruchseinbürgerungen
Einen Einbürgerungsanspruch hat in der Regel, wer:
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sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält,
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eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt,
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sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt,
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über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt,
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seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und
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nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
Antragstellung
Entsprechende Einbürgerungsanträge und Loyalitätsbescheinigungen erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde beim Landratsamt Göppingen.
Mitzubringende Unterlagen
Die Angaben im Einbürgerungsantrag sind vom Antragsteller anhand folgender Unterlagen nachzuweisen:
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Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit (Pass, Ausweis, Identitätskarte, Staatsbürgerschaftsnachweis oder andere Nachweise)
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Nachweis zum Personenstand (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift/ beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch oder andere Nachweise, event. Scheidungsurteil), jeweils mit Übersetzung
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Einkommensnachweise, soweit die antragstellende Person das 23. Lebensjahr vollendet hat (Verdienstnachweise des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid oder andere Nachweise)
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Nachweise über die Kenntnis der deutschen Sprache (Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, Nachweise über deutsche Berufsabschlüsse, Zertifikat Deutsch oder gleichwertiges Sprachdiplom oder Sprachtest)
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner Geschäftsteil 3
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
