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Märkte, Messen, Ausstellungen
Märkte, Messen und Ausstellungen
Festsetzung
Voraussetzungen, Antrag
Auf Antrag kann ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Voraussetzung ist eine Vielzahl von gewerblichen Anbietern (mindestens 12).
Der formlos zu stellende Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Ort mit Angabe der Marktfläche im qm (eventuell Lageplan)
- Zeit und Öffnungszeiten
- Gegenstand
- Name des Verantwortlichen
- Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
Hinweis: Flohmärkte, auf denen ausschließlich Privatpersonen eigene Produkte anbieten und verkaufen, unterliegen nicht der Gewerbeordnung.
Mitzubringende Unterlagen
Vom Verantwortlichen sind vorzulegen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Gebühren
Gebührenverordnung (PDF) (79.3 KB)
Amt, Ansprechpartner
Ansprechpartner GT 3 (Gewerberecht)
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
