Übergangswohnheim
Durchführung des Eingliederungsgesetzes
Informationen
Über die Landesaufnahmestelle in Karlsruhe werden die Spätaussiedler und ihre Angehörigen den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Eingliederungsbehörde zugewiesen und im Übergangswohnheim (ÜWH) untergebracht.
Die untere Eingliederungsbehörde ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Verlängerung des zunächst auf neun Monate befristeten Aufenthalts im ÜWH und den Einzug der Wohnheimgebühren, die sich nach der Familiengröße richten, zuständig.
Übergangswohnheim im Landkreis Göppingen: ÜWH Eislingen, Stuttgarter Str. 58/1, 73054 Eislingen
Mitzubringende Unterlagen
Nachweise über Wohnungsbemühungen vor Ablauf der Befristung zum Wohnheimaufenthalt
Gebühren
Aufnahme- und Eingliederungs-Gebührenverordnung (PDF) (24 KB)
Amt, Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerinnen (Geschäftsteil 1)
Aufnahme- und Eingliederungsamt
Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
