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Übergangswohnheim

Durchführung des Eingliederungsgesetzes

Informationen

Über die Landesaufnahmestelle in Karlsruhe werden die Spätaussiedler und ihre Angehörigen den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Eingliederungsbehörde zugewiesen und im Übergangswohnheim (ÜWH) untergebracht.
Die untere Eingliederungsbehörde ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Verlängerung des zunächst auf neun Monate befristeten Aufenthalts im ÜWH und den Einzug der Wohnheimgebühren, die sich nach der Familiengröße richten, zuständig.

Übergangswohnheim im Landkreis Göppingen: ÜWH Eislingen, Stuttgarter Str. 58/1, 73054 Eislingen

Mitzubringende Unterlagen

Nachweise über Wohnungsbemühungen vor Ablauf der Befristung zum Wohnheimaufenthalt

Gebühren

Aufnahme- und Eingliederungs-Gebührenverordnung (PDF) (24 KB)

Amt, Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerinnen (Geschäftsteil 1) 

Aufnahme- und Eingliederungsamt

Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

 

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