Wysow
Ausreise deutscher Staatsangehöriger
Informationen
"Wysow" ist die Genehmigung zur Ausreise deutscher Staatsangehöriger und deutscher Volkszugehöriger aus der früheren UdSSR und wird von den zuständigen sowjetischen Behörden von einer "Anforderung" (= Wysow) durch ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen abhängig gemacht.
Das Wysow-Verfahren wird durch einen Antrag beim örtlichen Verband des Deutschen Roten Kreuzes eingeleitet. Ein "Wysow"-Formular wird nur ausgegeben, wenn der Antragsteller Unterlagen über die einreiserechtlichen Voraussetzungen (Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts - BVA -, Einbeziehungsbescheid oder Übernahmegenehmigung) vorlegt. Die Genehmigung zur Einreise erfolgt mit Aufnahmebescheid durch das BVA, Außenstelle Gießen.
Die Gebühr für das Wysow beträgt 7 Euro.
Mitzubringende Unterlagen
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Wysow-Antrag
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Aufnahmebescheid
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Personalausweis
Weiterführender Link
Amt, Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerinnen (Geschäftsteil 1)
Aufnahme- und Eingliederungsamt
