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Wysow

Ausreise deutscher Staatsangehöriger

Informationen

"Wysow" ist die Genehmigung zur Ausreise deutscher Staatsangehöriger und deutscher Volkszugehöriger aus der früheren UdSSR und wird von den zuständigen sowjetischen Behörden von einer "Anforderung" (= Wysow) durch ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen abhängig gemacht.

Das Wysow-Verfahren wird durch einen Antrag beim örtlichen Verband des Deutschen Roten Kreuzes eingeleitet. Ein "Wysow"-Formular wird nur ausgegeben, wenn der Antragsteller Unterlagen über die einreiserechtlichen Voraussetzungen (Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts - BVA -, Einbeziehungsbescheid oder Übernahmegenehmigung) vorlegt. Die Genehmigung zur Einreise erfolgt mit Aufnahmebescheid durch das BVA, Außenstelle Gießen.

Die Gebühr für das Wysow beträgt 7 Euro.

Mitzubringende Unterlagen

  • Wysow-Antrag
  • Aufnahmebescheid
  • Personalausweis

Weiterführender Link

Bundesverwaltungsamt

Amt, Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerinnen (Geschäftsteil 1) 

Aufnahme- und Eingliederungsamt

Öffnungszeiten, Sprechzeiten

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes

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