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Ehrungen und Auszeichnungen

Verdienste im ehrenamtlichen Bereich

Wofür werden Auszeichnungen gewährt?

Für Verdienste im ehrenamtlichen Bereich gibt es verschiedene staatliche Ehrungen. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über mögliche Auszeichnungen.
Bei einigen dieser Ehrungen ist das Landratsamt am Verfahren beteiligt.

  • Personenbezogene Ehrungen
  • Ehrungen an Vereine und Bürgerinitiativen

 

Personenbezogene Ehrungen

Art der Auszeichnung

Zielpersonenkreis

Anmerkungen

Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg

Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg, die sich durch ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen besonders verdient gemacht haben.

Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit sollte mind. 15 Jahre betragen.
Der Antrag kann beim Bürgermeisteramt (Wohnsitz des zu Ehrenden) gestellt werden.

Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg

Bürgerinnen und Bürger, die sich in hervorragender Weise um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung verdient gemacht haben, durch Leistungen im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich.

Die Anzahl der Ordensinhaber ist auf 1000 begrenzt.

Die Verdienstmedaille wird einmal jährlich im Neuen Schloss direkt vom Ministerpräsidenten überreicht.

Der Antrag kann formlos über das Bürgermeisteramt beim Landratsamt gestellt werden.

Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg

Die Rettungsmedaille kann an Personen verliehen werden, die unter besonders schwierigen, mit Gefahr für das eigene Leben verbundenen Umständen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben. Retter und/oder Geretteter sollten Bürger des Landes Baden-Württemberg sein.

Es kann statt der Verleihung der Medaille auch eine öffentliche Anerkennung ausgesprochen werden. Neben der Ehrung kann ein Geldbetrag als Ehrengabe bewilligt werden.

Der Antrag wird durch das Bürgermeisteramt, auf dessen Gebiet die Rettungstat erfolgte, gestellt.

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Sie wird in verschiedenen Stufen verliehen. Im Allgemeinen ist die Eingangsstufe das "Verdienstkreuz am Bande".

Der Antrag wird über das Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde des zu Ehrenden an das Landratsamt gerichtet.

Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

Verpflichtungen für den Ehrenpaten dürfen aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geschenk.

Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt zu stellen.

Arbeitsjubilare

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden.

Die Ehrung wird vom Arbeitgeber im Benehmen mit dem Betriebsrat über das Bürgermeisteramt beim Staatsministerium beantragt.

Ehe- und Altersjubilare

Der Ministerpräsident ehrt mit einer Glückwunschurkunde des Landes Baden-Württemberg

Ehepaare, die das Fest der

  • Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
  • Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
  • Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)

begehen sowie

Alterjsubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 90. und 100. Lebensjahres.

Voraussetzung für die Ehrung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und der Ehrung würdig sind.

Anträge auf Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren werden vom Bürgermeisteramt gestellt

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Ehrungen an Vereine und Bürgerinitiativen

Art der Auszeichnung

Zielpersonenkreis

Anmerkungen

Eichendorff-Plakette

Die Eichendorff-Plakette ist als Auszeichnung für Wander- und Gebirgsvereine bestimmt, die 100 Jahre bestehen und sich besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins erworben haben. Sie wird vom Bundespräsidenten verliehen.

Der Antrag auf Verleihung ist mindestens 6 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstermin schriftlich an den Empfehlungsausschuss zu richten. Die Antragsformulare sind beim Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. erhältlich und auch dort einzureichen.

Zelter-Plakette

Die Zelter-Plakette ist als Auszeichnung für Chorvereinigungen bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Die Zelter-Plakette wird vom Bundespräsidenten anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Chorvereinigung verliehen.

Der Antrag ist mindestens 6 Monate vor dem Jubiläum schriftlich per Formblatt an den Empfehlungsausschuss zu richten. Er wird über die Chororganisation, der die Chorvereinigung angehört eingereicht.

PRO-MUSIKA-Plakette

Die PRO MUSIKA-Plakette ist als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen.

Der Antrag ist mindestens 6 Monate vor dem Jubiläum schriftlich an den Empfehlungsausschuss zu richten. Antragsformulare sind beim Dachverband der Vereinigung erhältlich.

Sport-Plakette des Bundespräsidenten

Die "Sportplakette des Bundespräsidenten" ist als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder –verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben. Die "Sportplakette des Bundespräsidenten" wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Turn- oder Sportvereins oder -verbands auf dessen Antrag verliehen.

Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich über den zuständigen Landessportbund bzw. Spitzenverband and den Empfehlungsausschuss des DSB zu richten. Antragsformulare sind beim zuständigen Landessportbund erhältlich.

Wettbewerb kommunaler Bürgeraktionen

Bewerben können sich Personen oder Personengruppen, die in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis gemeinnützige, im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder anstelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen. Dies können Ziele sein, die im allgemeinen kommunalen Bereich, im sozialen Bereich oder im kulturellen Bereich liegen.

Mit der Auszeichnung sollen vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene im Dienst der Gemeinschaft öffentlich anerkannt werden. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben. Die Schwerpunktziele können jeweils leicht differieren. Auf den Wettbewerb und die Antragsmodalitäten wird zum gegebenen Zeitpunkt in der örtlichen Presse hingewiesen.


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