Mitzubringende Unterlagen
Übersicht über benötigte Unterlagen für folgende Anträge bei unserer Kfz-Zulassungsbehörde
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gültiger |
Versiche-rungs-bestäti-gung Hinweis |
ZB |
ZB |
HU-Bericht |
Kenn- |
Voll- |
Eides- |
Einzugs-ermächtigung KFZ-Steuer |
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Zulassung eines fabrikneuen Fahrezugs |
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Zulassung eines gebrauchten, noch zugelassenen Fahrzeugs: |
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bisher im Landkreis GP zugelassen |
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mit auswärtigem Kennzeichen |
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Zulassung eines gebrauchten, derzeit außerbetriebgesetzten Fahrzeugs: |
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auf den seitherigen Halter |
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bisher im Landkreis GP zugelassen |
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bisher außerhalb Landkreis GP zugelassen |
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Außerbetriebsetzung |
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| Ausstellung von Ersatzpapieren bei: |
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Verlust ZB Teil I |
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Verlust von ZB Teil II |
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Verlust von Kennzeichenschildern |
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| Erneuerung der Stempelplakette |
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| Berichtigung der Fahrzeugpapiere: |
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bei Wohnungswechsel innerhalb Landkreis GP |
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bei Namensänderung |
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bei technischen Änderungen am Fahrzeug |
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Ausfuhrkennzeichen: |
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eines derzeit zugelassenen Fahrzeugs |
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eines derzeit außerbetriebgesetzten Fahrzeugs |
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| Kurzzeitkennzeichen |
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Hinweise zu: Gültiger Personalausweis (bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug)
Zur Beantragung einer Zulassung benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Personalausweis. Falls Sie dieses Dokument aus zwingenden Gründen nicht vorlegen können hierzu folgende Hinweise für zulässige Ersatzdokumente:
Ersatzdokumente:
- Vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Fotokopie oder Telefax des Personalausweises oder Reisepasses
Ausländische Staatsangehörige benötigen:
- gültigen Pass oder Ausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung
Nicht anerkannt werden:
- Führerscheine
- Personalausweise mit unrichtigen Daten (weil dann ungültig)
- Meldebescheinigungen ohne andere Dokumente
- Scheckkarten von Banken usw.
- Firmenausweise
- Dienstausweise
Hinweise zu: Vollmacht
Sie ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern ein von ihm Bevollmächtigter das Fahrzeug zulassen möchte. Hierzu hat der Bevollmächtigte folgende Dokumente vorzulegen:
- Vollmacht (PDF) (35 KB)
Firmen: zu beachten sind die Bestimmungen zu der Vertretungsmacht. Unterschrift z. B.aller Gesellschafter notwendig - Identitätsnachweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten (siehe "gültiger Personalausweis")
Ersatzdokumente für Vollmacht:
- ein vom Antragsteller unterschriebener Antrag auf Vornahme der Zulassung
- Telefax
Nicht anerkannt wird:
- Rückruf beim Antragsteller
Hinweise zu: Eidesstattliche Versicherung
Die Eidesstattliche Versicherung muss ausschließlich vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde abgegeben und unterschrieben werden!
Hilfsweise kann die eidesstattliche Versicherung von demjenigen abgegeben werden, welcher das Dokument verloren hat, dies gilt für verlustige Fahrzeugscheine und, wenn der Fahrzeugbrief von einem Mitarbeiter einer Firma verloren wurde.
Hinweise zu: Einzugsermächtigung KFZ-Steuer
Ein Fahrzeug wird grundsätzlich erst zugelassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.
Formular Einzugsermächtigung (PDF) (280 KB)
Hinweise zu: Versicherungsbestätigung
- Die gewohnte Doppelkarte wird zum 01.01.2009 endgültig von der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.
- Diese elektronsiche Versicherungsbestätigung besteht lediglich aus einem 7-stelligen Code.
- Den eVB-Code erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Hinweise zu: HU-Bericht bei technischen Änderungen am Fahrzeug
technisches Gutachten nach § 19 oder § 21 StVZO erforderlich
Hinweise zu: HU-Bericht / Sicherheitsprüfung (SP)
Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor.
Bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs ist stets das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mitvorzulegen.
