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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Kfz-Zulassung - Übersicht Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen

Übersicht über benötigte Unterlagen für folgende Anträge bei unserer Kfz-Zulassungsbehörde

 

gültiger
Personal-
ausweis

Hinweis

Versiche-rungs-bestäti-gung Hinweis

ZB
Teil II
(Fzg.-Brief)

ZB
Teil I
(Fzg.-Schein)

HU-Bericht
Hinweis

Kenn-
zeichen-
schilder

Voll-
macht
Hinweis

Eides-
stattliche
Versiche-
rung
Hinweis

Einzugs-ermächtigung KFZ-Steuer
Hinweis

Zulassung eines fabrikneuen Fahrezugs


+Datenblatt

 

     

 

Zulassung eines gebrauchten, noch zugelassenen Fahrzeugs:

                       

 

bisher im Landkreis GP zugelassen

 

   

mit auswärtigem Kennzeichen

   

Zulassung eines gebrauchten, derzeit außerbetriebgesetzten Fahrzeugs:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

auf den seitherigen Halter

 

bisher im Landkreis GP zugelassen

 

bisher außerhalb Landkreis GP zugelassen

 

 

Außerbetriebsetzung

 

 

 

 

 

 

Ausstellung von Ersatzpapieren bei:                            

 

Verlust ZB Teil I

 

 

   

 

Verlust von ZB Teil II

   

     

 

Verlust von Kennzeichenschildern

 

 

 

Erneuerung der Stempelplakette      

 

   

 

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:                

 

bei Wohnungswechsel innerhalb Landkreis GP

   

       

 

bei Namensänderung 

 

       

 

bei technischen Änderungen am Fahrzeug

   


Hinweis

     

 

Ausfuhrkennzeichen:

    

    

        

   

    

 

    

 

 

eines derzeit zugelassenen Fahrzeugs

 

 

eines derzeit außerbetriebgesetzten Fahrzeugs

 

 

Kurzzeitkennzeichen

       

 

 

Hinweise zu: Gültiger Personalausweis (bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug)

Zur Beantragung einer Zulassung benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Personalausweis. Falls Sie dieses Dokument aus zwingenden Gründen nicht vorlegen können hierzu folgende Hinweise für zulässige Ersatzdokumente:

Ersatzdokumente:

  • Vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass
  • Fotokopie oder Telefax des Personalausweises oder Reisepasses

Ausländische Staatsangehörige benötigen:

  • gültigen Pass oder Ausweis
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung

Nicht anerkannt werden:

  • Führerscheine
  • Personalausweise mit unrichtigen Daten (weil dann ungültig)
  • Meldebescheinigungen ohne andere Dokumente
  • Scheckkarten von Banken usw.
  • Firmenausweise
  • Dienstausweise

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Hinweise zu: Vollmacht

Sie ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern ein von ihm Bevollmächtigter das Fahrzeug zulassen möchte. Hierzu hat der Bevollmächtigte folgende Dokumente vorzulegen:

  • Vollmacht (PDF) (35 KB)
    Firmen: zu beachten sind die Bestimmungen zu der Vertretungsmacht. Unterschrift z. B.aller Gesellschafter notwendig
  • Identitätsnachweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten (siehe "gültiger Personalausweis")

Ersatzdokumente für Vollmacht:

  • ein vom Antragsteller unterschriebener Antrag auf Vornahme der Zulassung
  • Telefax

Nicht anerkannt wird:

  • Rückruf beim Antragsteller

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Hinweise zu: Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung muss ausschließlich vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde abgegeben und unterschrieben werden!
Hilfsweise kann die eidesstattliche Versicherung von demjenigen abgegeben werden, welcher das Dokument verloren hat, dies gilt für verlustige Fahrzeugscheine und, wenn der Fahrzeugbrief  von einem Mitarbeiter einer Firma verloren wurde.

 

Hinweise zu: Einzugsermächtigung KFZ-Steuer

Ein Fahrzeug wird grundsätzlich erst zugelassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.

Formular Einzugsermächtigung (PDF) (280 KB)

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Hinweise zu: Versicherungsbestätigung

  • Die gewohnte Doppelkarte wird zum 01.01.2009 endgültig von der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.
  • Diese elektronsiche Versicherungsbestätigung besteht lediglich aus einem 7-stelligen Code.
  • Den eVB-Code erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen.

 

Hinweise zu: HU-Bericht bei technischen Änderungen am Fahrzeug

technisches Gutachten nach § 19 oder § 21 StVZO erforderlich

 

Hinweise zu: HU-Bericht / Sicherheitsprüfung (SP)

Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor. 
Bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs ist stets das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mitvorzulegen.

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