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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Bußgeldstelle

Anschrift und Kontakt

Gebäude Bußgeldstelle

Landratsamt Göppingen
- Bußgeldstelle -
Eberhardstraße 20/1
73033 Göppingen

Sie erreichen uns vom Besucherparkplatz des Landratsamtes aus.
Stadtplanausschnitt

Geschäftsteilleiter

Christian Kreidenweiß
Tel.: 07161/202-491
E-Mail:

Auskunft/Vorzimmer

Daniela Bort
Tel.: 07161/202-577
Fax: 07161/202-496
E-Mail:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag:
08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Bußgeldstelle

Amt V 1, Geschäftsteil 5

Organistorische Zuordnung

Dezernat V

Rechts- und Ordnungsamt

Organigramm

Unsere Aufgaben

Wir ahnden im Landkreis Göppingen begangene Verkehrsverstöße. Allerdings sind die Großen Kreisstädte Göppingen und Geislingen für Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) selbst zuständig. Dies ist mit Einschränkungen auch für die Städte Eislingen, Donzdorf und Uhingen gültig. Nähere Auskünfte hierzu erteilen wir Ihnen gerne telefonisch.

Zu unserem Aufgabengebiet gehört auch die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen. Diese Überwachung des fließenden Verkehrs ist auch im Landkreis Göppingen wichtig und notwendig. Hierbei steht nicht das "Abkassieren" im Vordergrund, sondern die Verkehrssicherheit.

Nicht zu vergessen: Auch die Ahndung der sogenannten allgemeinen Ordnungswidrigkeiten gehört zu unseren Tätigkeiten. Darunter fallen beispielsweise unerlaubte Müllablagerungen, ungenehmigtes Bauen, unentschuldigte Schulversäumnisse, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen und vieles mehr.

Im Zuge der Verwaltungsreform hat sich unser Betätigungsfeld um die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten, erweitert. Hierzu gehört sowohl die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Straßenkontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei festgestellt werden, als auch die Ahndung von Verstößen, die bei Betriebsprüfungen durch uns selbst entdeckt werden.

 

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