Anschrift und Kontakt

Landratsamt Göppingen
- Bauamt -
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
Sie finden uns im Landratsamt - Hauptgebäude, 3. Stock.
Stadtplanausschnitt
Amtsleiter

Marco König
Tel.: 07161/202-320
Fax: 07161/202-299
E-Mail:
Auskunft, Vorzimmer
Helga Händle, Veronika Wanner
Tel.: 07161/202-321
Fax: 07161/202-299
E-Mail:
Ansprechpartner/innen nach Gemeindezuständigkeit:
a) Karte (grafische Darstellung)
b) Liste (Textversion)
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag u. Dienstag:
08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:
08.00 - 13.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Bauamt
Amt II 1
Organisatorische Zuordnung
Unsere Aufgaben
Das Landratsamt Göppingen als untere Baurechtsbehörde ist die größte Baurechtsbehörde im Kreis Göppingen. Wir sind für 31 Gemeinden und mehr als 115 000 Einwohner Ansprechpartner in allen Baurechtsfragen. Wir sind auch die zuständige Behörde in den Bereichen Bauleitplanung, Brandschutz, Denkmalschutz, Schornsteinfegerwesen und Wohnraumförderung.
Bei einer Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Grundstücken prüfen wir, ob die Anforderungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden. Hierbei sind auch die Rechte des Nachbarn und der Gemeinde zu beachten. Verschiedene Fachbehörden, werden bei Bedarf im Baugenehmigungsverfahren hinzugezogen.
Schwierige Bauvorhaben, wie zum Beispiel größere Gewerbeansiedlungen, erfordern oftmals eine Abstimmung bereits im Vorfeld. In solchen Fällen sollten Bauherren frühzeitig einen Abstimmungstermin mit dem Bauamt vereinbaren.
Hinweis:
Die Städte Göppingen, Geislingen, Ebersbach und Donzdorf sowie der Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach haben jeweils eigene Bauämter. Hier ist das Landratsamt nicht zuständig! Tel. Göppingen: 07161/650-0, Tel. Geislingen. 07331/24-0, Tel. Ebersbach 07163/161-0, Tel. Donzdorf: 07162/922-0, Tel. Eislingen-Ottenbach-Salach: 07161/804-0
Unsere Dienstleistungen
Aktuelles:
- Neuer statistischer Erhebungsbogen ab 1. Januar 2010
- "Bauen – Planen – Modernisieren": Baubroschüre des Landkreises Göppingen
- Gesetze zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie EEWärme (EWärmeG)
- Hinweise zu Baumfällarbeiten und Rodungen vor Baubeginn
Die folgenden Stichworte führen Sie zu einer genauen Aufgabenbeschreibung:
- Abbruch
- Baugenehmigung
- Baukontrolle
- Bebauungsplan
- Brandschutz
- Brandverhütungsschau
- Denkmalschutz
- Flächennutzungsplan
- Fliegende Bauten
- Kenntnisgabeverfahren
- Schornsteinfeger
- Wohnraumförderung
