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Anschrift und Kontakt

Hauptgebäude Landratsamt

Landratsamt Göppingen
- Ausländerbehörde -
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen

Fax: 07161/202-558
E-Mail:

Sie finden uns im Hauptgebäude, Erdgeschoss.

Stadtplanausschnitt

Geschäftsteilleiter

Wolfgang Munz
Tel.: 07161/202-510
E-Mail:


Ansprechpartner

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag:
08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr

Ausländerbehörde

Amt V1, Geschäftsteil 4

Organisatorische Zuordnung

Dezernat V

Rechts- und Ordnungsamt

Organigramm

Unsere Aufgaben

Die Ausländerbehörde ist insbesondere für die Erteilung bzw. Versagung von Aufenthaltstiteln der im Landkreis (ohne die Großen Kreisstädte Göppingen und Geislingen) lebenden Ausländer zuständig. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnisse werden insbesondere für vier Arten von Aufenthaltszwecken erteilt:

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Außerdem gibt es noch spezielle aufenthaltsrechtliche Regelungen für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Daneben werden von der Ausländerbehörde Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausgestellt.

Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt bildet die Mitwirkung in Visaverfahren im Rahmen des Familiennachzuges oder im Falle von Arbeits- und Studienaufenthalten.

Zudem stellt die Ausländerbehörde für die dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber u.a. Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen aus.

Durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz obliegt der Ausländerbehörde zudem die Entscheidung über die Zulassung von Erwerbstätigkeiten von Ausländern sowie die Entscheidung über die Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen.

 

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