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Startseite - Landratsamt - Ämter A-Z - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Lebensmittelüberwachung

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Aufgaben

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sorgt als untere Lebensmittelüberwachungsbehörde für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika und sogenannten Bedarfsgegenständen. Bedarfsgegenstände sind Gegenstände mit Lebensmittel- bzw. Hautkontakt, wie z.B. Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck. Hauptanliegen der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Daneben soll der Verbraucher aber auch vor Täuschungen und Irreführungen durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse geschützt werden.

Kontrollen und Probenahmen

 

Auslage einer Metzgerei

Die Lebensmittelüberwachung führt jährlich ca. 2.500 Regel- und Verdachtskontrollen von z.B. Schlachtbetrieben, Direktvermarktern, Gaststätten, Metzgereien, Supermärkten, Discountern, Festveranstaltungen, Pharma- und Kosmetikbetrieben sowie Hersteller sogenannter Bedarfsgegenstände durch. Des Weiteren werden ca. 1.200 Proben pro Jahr erhoben und zur Untersuchung an die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter weitergeleitet.

Bei geringfügigen Rechtsverstößen werden die Betriebsverantwortlichen zunächst durch Hinweise, mündliche Belehrungen und formlose Mängelberichte zur Beseitigung der Beanstandungen aufgefordert. In schwerwiegenderen Fällen oder bei wiederholten Verstößen können formelle lebensmittelrechtliche Verfügungen zur Gefahrenabwehr bis hin zu Betriebsschließungen erlassen werden. Daneben können Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren eingeleitet werden.

Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX der EU über gesundheitsgefährdende Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände

Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Göppingen ist auch in das sogenannte RASFF-Schnellwarnsystem (rapid alert system for food and feed) der Europäischen Union integriert. Hinsichtlich Kosmetika und sogenannter Bedarfsgegenstände wird dieses Schnellwarnsystem RAPEX genannt. Im Rahmen dieser Schnellwarnsysteme wird bei der Feststellung eines gesundheitsgefährdenden Erzeugnisses durch die zuerst betroffene Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich eine Warnmeldung an die übergeordneten Landesbehörden und an die für den Hersteller bzw. Importeur örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde abgegeben. Der Behördenapparat ermittelt sodann die Warenströme der beanstandeten Erzeugnisse und informiert demzufolge alle betroffenen Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer bis hin zu den Bundesbehörden und ggf. auch die Überwachungsbehörden betroffener EU-Mitgliedsstaaten. Parallel zu den Informationstätigkeiten stellen die unterrichteten Überwachungsbehörden durch Maßnahmen gegenüber den jeweiligen Betrieben sicher, dass die gesundheitsgefährdeten Erzeugnisse aus dem Verkehr genommen werden. Erforderlichenfalls erfolgen zusätzlich öffentliche Warnungen über die Medien zum Schutze der Verbraucher.

Beschwerden

Verbraucher, die sich über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren bzw. einfach nur auf evtl. Missstände hinweisen wollen, können sich jederzeit an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wenden.

Beratung

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz führt auch Beratungen von Lebensmittelunternehmern in Zusammenhang mit Übernahmen und Neueröffnungen sowie der Planung von Lebensmittelbetrieben durch.


Formulare, Merkblätter, Unterlagen

  • Lebensmittelhygieneschulung für ehrenamtlich Tätige bei Straßen- und Vereinsfesten sowie in Schulküchen und Ähnlichem (PDF) (3,886 MB)

  • Leitfaden des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF)

  • Merkblatt Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und Ähnlichem (53 KB)

  • Merkblatt über Kenntlichmachung von Zusatzstoffen u.a. auf Speise- und Getränkekarten (PDF)

  • Merkblatt Fritierfett (PDF)

  • Merkblatt für Milcherzeuger (PDF) (8,3 KB)

  • Merkblatt Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis (PDF) (30,9 KB)

  • Merkblatt für bauliche und hygienische Anforderungen an Brennereien (PDF) (31,3 KB)

  • Merkblatt über die Behandlung und Kennzeichnung von unverpacktem Käse und Erzeugnissen aus Käse im Einzelhandel (PDF) (34,3 KB)

  • Merkblatt über Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien (PDF) (41,2 KB)

  • Merkblatt "QUID-Mengenkennzeichnung von Zutaten bei Fleischerzeugnissen (PDF) (31,4 KB)

  • Merkblatt zur Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen (PDF)  (82,5 KB)

  • Merkblatt "Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten" (PDF)  (53 KB)

  • Merkblatt zur Eierkennzeichnung (PDF) (40,9 KB)

Weiterführende Informationen

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung u. Landwirtschaft

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 

Amt, Ansprechpartner

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ansprechpartnerliste nach Zuständigkeit

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