Tierschutz
bei Tierhaltung und Tierhandel
Ziel des Tierschutzgesetzes
Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Regelmäßige Kontrollen
Das Veterinäramt des Landkreises Göppingen ist die für den Tierschutz zuständige Behörde. Nur das Veterinäramt besitzt die notwendigen gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle von Tierhaltungen und Beseitigung tierschutzrechtlicher Missstände. Hierzu gehören u.a. Betretungsrecht, Auskunftsrecht sowie Mittel des Verwaltungsvollzugs.
Besonderer Überwachung unterliegen
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
- Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
- Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
- Tiertransporte
- Schlachtbetriebe
- Tierschauen, Tierbörsen
- Tierversuchseinrichtungen und Versuchstierhaltungen
- Zoologische Gärten, Tierparks und Tiergehege
- Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
- Tierheime
- Tierpensionen
- Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
- Schutzhundeausbildungsbetriebe
Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.
Tiertransporte
Besondere Bestimmungen für Tiertransporte
Formulare, Merkblätter
- Merkblatt über die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetztes (PDF) (7.7 KB)
- Merkblatt über das Halten von Hunden (PDF) (162.7 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaunis nach § 11 Tierschutzgesetz (PDF) (21.8 KB)
- Beiblatt für den Zoofachhandel zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (PDF) (12.9 KB)
Amt, Ansprechpartner
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ansprechpartnerinnen und Anprechpartner nach Zuständigkeit
