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Anschrift und Kontakt

Gebäude Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Landratsamt Göppingen
- Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz -
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Stadtplanausschnitt

Amtsleiter

Dr. Michael Pettrich, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Dr. Michael Pettrich
Tel.: +49 (0) 7161 202-704

Auskunft, Vorzimmer

Geschäftsteile 1 - 4
Veterinärwesen
Tel.: +49 (0) 7161 202-701
Fax: +49 (0) 7161 202-706

Geschäftsteil 5
Lebensmittelüberwachung
Tel.: +49 (0) 7161 202-787
Fax: +49 (0) 7161 202-703

E-Mail:

Ansprechpartner

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag:
08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag:
07.30 - 12.00 Uhr und
13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch:
07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
07.30 - 12.00 Uhr und
13.30 - 17.30 Uhr
Freitag:
07.30 - 12.00 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Amt 54

Organisatorische Zuordnung

Dezernat 5

Organigramm

Aktuelles

  • Ausbrüche der Rindertuberkulose im bayrischen Allgäu – Untersuchungsprogramm für Baden-Württemberg
    Nachdem seit Ende 2012 vermehrt Ausbrüche der Rindertuberkulose amtlich festgestellt wurden, sollen im Jahr 2013 mit Hilfe eines vierstufigen Untersuchungsprogramms auch in Baden-Württemberg Untersuchungen auf Tuberkulose im Rahmen des Alpenweideviehverkehrs sowie in Vorzugsmilchbetrieben durchgeführt werden. Zur Durchführung dieser Untersuchungen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen. Die angeordneten Maßnahmen werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum Jahresablauf 2013 befristet. 
    Allgemeinverfügung zur Untersuchung von Rindern auf Tuberkulose (PDF) (34 KB)
  • Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße
    Nach einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden ab September 2012 verpflichtet, bedeutende lebensmittelrechtliche Verstöße unter Nennung des Lebensmittelunternehmens zu veröffentlichen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Veröffentlichung liegen vor, wenn aufgrund einschlägiger Feststellungen bei Betriebskontrollen mindestens mit einem nachfolgenden Bußgeld in Höhe von 350 Euro zu rechnen ist. Weitere Informationen

Aufgaben

Abteilung 1: Allgemeines Veterinärwesen

  • Tierkörperbeseitigung
    Überwachung der unschädlichen Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und verdorbenen Lebensmitteln

Abteilung 2: Tierseuchenbekämpfung

  • Tierseuchenbekämpfung
    Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen; Internationaler Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen 

Abteilung 3: Tierschutz / Tierhygiene / Tierarzneimittel

  • Tierschutz
    Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften
  • Tierarzneimittelüberwachung
    Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln
  • Gefährliche Hunde
    Durchführung von Verhaltensprüfungen bei Kampfhunden; Verhaltensbeurteilung bei auffälligen Hunden

Abteilung 4: Lebensmittel tierischer Herkunft / Fleischhygiene

  • Fleischhygiene; Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs
    Organisation und Durchführung der Schlacht- und Fleischuntersuchung; Überwachung von Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben

Abteilung 5: Lebensmittelüberwachung / Verwaltung

  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
    Überwachung der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen wie Bekleidung, Spielzeug, Schmuck, usw.
  • rechtlicher Vollzug und Rechtsangelegenheiten
  • Verbraucherinformationsgesetz
    Bearbeitung der Anfragen von Bürgern nach dem Verbraucherinformationsgesetz über Lebensmittelbetriebe bzw. lebensmittelrechtliche Sachverhalte
  • Kalkulation und Festsetzung der Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen 
  • Widerspruchsbehörde nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

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