Beflaggungen
der Dienstgebäude des Landratsamtes
Aktuell
Beflaggung der Dienstgebäude aus Anlass des Offiziellen Staatsbesuchs Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. am 24. und 25. September 2011
Regelmäßige Beflaggungstage
An folgenden regelmäßigen Beflaggungstagen werden die Dienstgebäude beflaggt:
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung)
- 1. Mai: Tag der Arbeit
- 9. Mai: Europatag
- 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
- 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes)
- 20. Juli: Jahrestag des 20. Juli 1944 (Gedenken an die Opfer des Widerstands)
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- 2. Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (Trauerbeflaggung)
- an Tagen, an denen Parlamentswahlen stattfinden
Beflaggungen aus besonderem Anlass
An anderen als den regelmäßigen Beflaggungstagen wird aus besonderen Anlässen beflaggt. Besondere Anlässe können z. B. Staatsbesuche, Trauerbeflaggung zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder aufgrund von Unglücksfällen (politisch motivierte Anschläge, Naturkatastrophen etc.) sein.
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