Die Einschulungsuntersuchungen starten im August 2026
Pressemitteilung, 15.07.2026 - Im neu beginnenden Kindergartenjahr werden ab August 2026 wieder flächendeckend alle Kinder im Landkreis von den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes Göppingen untersucht.

Zu diesem Untersuchungsjahrgang gehören alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2021 und dem 30.06.2022 geboren sind und damit im September 2028 schulpflichtig werden.
Das Ziel der verpflichtenden Untersuchung/ Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU Schritt 1) im vorletzten Kindergartenjahr ist, eventuelle Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und mit den Eltern und den Erzieher/Innen zu besprechen. Gerade das Gespräch mit den Mitarbeitenden der Einrichtungen ist eine zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der ESU Schritt 1 eventuell notwendige Förderbedarfe für einen guten Schulstart auszuloten, und es ist erfreulich, dass sich viele Einrichtungen Zeit für diesen Austausch nehmen - in Zeiten der knappen personellen Ressourcen keine Selbstverständlichkeit.
Es zeichnet sich ab, dass die Anzahl der jetzt zu untersuchenden Kinder im Vergleich zum letzten Jahr ähnlich bleibt, und so werden voraussichtlich etwa 2.700 Kinder in der ESU Schritt 1 gesehen werden – für alle Beteiligten und die Förderstellen im Landkreis weiterhin eine große Herausforderung.
Der allergrößte Anteil der Kinder besucht zum Zeitpunkt der ESU Schritt 1 einen der Kindergärten im Landkreis. Es werden alle Kinder des Untersuchungsjahrgangs aus den Kindertagesstätten, sowie auch die Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, untersucht werden. Die Untersuchungen werden im Gesundheitsamt Göppingen und in Räumen des Gesundheitszentrums Helfenstein in Geislingen, sowie auch in Kindertagesstätten stattfinden.
Weitergeführt wird die schrittweise Einführung der verbindlichen Sprachförderung im letzten Kindergartenjahr für Kinder mit intensivem Förderbedarf im Bereich der Sprachentwicklung. Dieses neue Sprachförderkonzept („SprachFit“) für Baden-Württemberg steht unter der Verantwortung des Kultusministeriums. Der Förderbedarf wird bei der ESU Schritt 1 ermittelt. Ob und wo eine Teilnahme zur Sprachfördergruppe stattfindet, entscheidet die zuständige Grundschule. Aus logistischen Gründen muss deshalb in Baden-Württemberg der Start der Einschulungsuntersuchung in diesem Jahr um einen Monat vorgezogen werden.
Weitere und mehrsprachige Informationen, sowie ein kurzes Erklärvideo in vielen verschiedenen Sprachen rund um die Einschulungsuntersuchung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes Göppingen unter Einschulungsuntersuchung.
Im zurückliegenden Untersuchungsjahrgang 2025/2026 wurden insgesamt rund 2.850 Kinder untersucht.104 Kinder waren in keinem Kindergarten gemeldet und wurden zu einem Untersuchungstermin ins Gesundheitsamt Göppingen oder ins Gesundheitszentrum Helfenstein in Geislingen eingeladen.
Hintergrund Einschulungsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU) ist laut Schulgesetz für alle Kinder verpflichtend. Die Untersuchung wird im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit Kinder mit Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und die Eltern optimal über die Fördermöglichkeiten informiert werden können und genug Zeit für Förderung bleibt. Bei diesem Termin wird nicht die Frage der „Schulreife/Schulart“ geklärt. Eine Entscheidung darüber wird im letzten Kindergartenjahr von der zuständigen Schulleitung getroffen. Einige wenige Kinder bekommen dazu nochmals eine weitere Untersuchung im letzten Kindergartenjahr durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes (ESU Schritt 2).
Ansprechpartnerin
Frau Dr. Christina HahnGesundheitsamt Telefon: 07161 202-5340 E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de