Beflaggungen der Dienstgebäude des Landratsamts

Trauerbeflaggung
Beispiel für eine Trauerbeflaggung

Regelmäßige Beflaggungstage

An folgenden Tagen werden die Dienstgebäude beflaggt:

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung)
  • 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (Trauerbeflaggung)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 9. Mai: Europatag
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
  • 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes)
  • 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 20. Juli: Jahrestag des 20. Juli 1944 (Gedenken an die Opfer des Widerstands)
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (Trauerbeflaggung)
  • an Tagen, an denen Parlamentswahlen stattfinden

Beflaggungen aus besonderem Anlass

An anderen als den regelmäßigen Beflaggungstagen wird aus besonderen Anlässen beflaggt. Besondere Anlässe können z. B. Staatsbesuche, Trauerbeflaggung zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder aufgrund von Unglücksfällen (politisch motivierte Anschläge, Naturkatastrophen etc.) sein.