Unternehmensfreundlicher Landkreis

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Unsere Serviceversprechen an die Wirtschaft

Selbstverpflichtung zu unternehmensfreundlichem Verwaltungshandeln

Der Landkreis Göppingen ist damit einer der wenigen Landkreise in der Bundesrepublik, in dem sich alle Städte, Gemeinden und die Kreisverwaltung gemeinsam mit einer Selbstverpflichtung zu unternehmensfreundlichem Verwaltungshandeln bekennen.

10 Serviceversprechen

Alle 38 Kommunen des Landkreises und die Landkreiskreisverwaltung haben sich dazu verpflichtet, folgende 10 Serviceversprechen einzuhalten:

  1. Informationsbereitstellung
    Wir versprechen, für die jeweiligen Verfahren die notwendigen Informationen und die entsprechenden Unterlagen in Papierform und im Internet zur Verfügung zu stellen.
  2. Lotse/Ansprechpartner
    Auf Wunsch benennen wir einen Lotsen, der Sie berät und an die für Ihr Verfahren zuständigen Stellen vermittelt. Bei komplexen Verfahren bieten wir Ihnen eine Vorberatung mit allen Beteiligten an.
  3. Qualifizierte Eingangsbestätigung
    Bei Baugenehmigungsanträgen erhalten Sie innerhalb von sieben Arbeitstagen eine qualifizierte Eingangsbestätigung mit Aussagen zur Vollständigkeit der Unterlagen sowie der Benennung Ihrer Bearbeiterin bzw. Ihres Bearbeiters mit den entsprechenden Kontaktdaten. Die Gemeinden leiten die Planungsunterlagen innerhalb von drei Arbeitstagen an die zuständige untere Baurechtsbehörde weiter.
  4. Beratung
    Einen Termin für eine Beratung in unserem Hause zum Verfahren erhalten Sie innerhalb von sieben Arbeitstagen. Soweit erforderlich bieten wir Ihnen auch einen Beratungstermin vor Ort innerhalb von sieben Arbeitstagen an.
  5. Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails
    Wir versprechen, Sie im Laufe des Verfahrens kompetent zu begleiten. Einen Rückruf sowie eine Antwort auf Mails erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages.
  6. Unverzügliche Benachrichtigung bei Verzögerungen
    Wir versprechen Ihnen eine unverzügliche Benachrichtigung, wenn bei der Bearbeitung Ihres Anliegens unerwartet Schwierigkeiten oder Verzögerungen auftreten.
  7. Verfahrensdauer bei Baugenehmigungen ab Entscheidungsfähigkeit
    Nachdem im Baugenehmigungsverfahren die Antragsunterlagen sowie die erforderlichen Stellungnahmen vollständig und entscheidungsfähig vorliegen, erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen einen Baugenehmigungsbescheid.
  8. Beschwerdemöglichkeit
    Sollte es mit unseren Serviceversprechen Schwierigkeiten geben, bieten wir für Ihre konstruktive Kritik eine zentrale Beschwerdemöglichkeit.
  9. Optimierung der Prozesse
    Wir verpflichten uns, unsere internen Genehmigungsprozesse mit dem Ziel, die Servicequalität zu optimieren, regelmäßig zu durchleuchten.
  10. Bezahlung von Rechnungen
    Wir versprechen, Rechnungen an die Unternehmen der Wirtschaft innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Rechnung zu bezahlen, sofern die Richtigkeit und Höhe zweifelsfrei sind und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

Genehmigungsverfahren in den Bereichen:

Beschwerdemöglichkeit

Weiterführende Informationen