Gemeinderats-/Ortschaftsratswahl

Gemeinderatswahl

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Der Gemeinderat wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Für die Durchführung der Gemeinderatswahl ist das jeweilige Bürgermeisteramt verantwortlich.
Dem Landratsamt - Kommunalamt - obliegt die Wahlprüfung (ohne Große Kreisstädte Göppingen, Geislingen/Steige und Eislingen/Fils).

Ortschaftsratswahl

In Gemeinden, in denen für die räumlich getrennten Ortsteile die sog. Ortschaftsverfassung eingeführt wurde, sind für die jeweiligen Ortsteile Ortschaftsräte zu wählen. Der Ortschaftsrat hat die Aufgabe, die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist vom Gemeinderat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.

Der Ortschaftsrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Für die Durchführung der Ortschaftsratswahl ist das jeweilige Bürgermeisteramt verantwortlich. Dem Landratsamt - Kommunalamt - obliegt die Wahlprüfung (ohne Große Kreisstädte Göppingen, Geislingen/Steige und Eislingen/Fils).

Zuständiges Amt

Kommunalamt

Weiterführende Informationen