Zuschüsse nach dem Kreisjugendplan

Der Landkreis Göppingen fördert über die Richtlinien des Kreisjugendplans Kinder, Jugendliche und Familien aus dem Landkreis Göppingen durch Zuwendungen an freie Träger oder andere Institutionen. Sie dienen ausschließlich der Umsetzung der im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) genannten Ziele und Aufgaben.

Förderrichtlinien und Förderbeschlüsse

Die Förderrichtlinien des Kreisjugendplans wurden überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Der Kreistag hat diese in seiner Sitzung am 11.11.2022 neu beschlossen. Sie traten zum 01.01.2023 in Kraft.

Download:
Die neuen Förderrichtlinien und Förderbeschlüsse (1,31 MB)
(Eine barrierefreie Version wird baldmöglichst bereitgestellt.)
Die Formulare zu den einzelnen Förderinhalten entnehmen Sie den jeweiligen Themen.
Eine Arbeitshilfe zu den Zuschüssen der Jugendarbeit (588,6 KB) können Sie ebenso herunterladen. 
Für Fragen, die darüber hinaus aufkommen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Personalkostenzuschüsse

Schulsozialarbeit

„Schulsozialarbeit ist die kontinuierliche Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an der Schule in Zusammenarbeit mit Lehrkräften mit dem Ziel, Schüler*innen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen, Eltern und Lehrer*innen bei der Erziehung zu beraten und bei Konflikten im Einzelfall zu helfen.“
Im SGB VIII § 13a ist formuliert, dass „Schulsozialarbeit sozialpädagogische Angebote umfasst, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden.“
 
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort der Schule. Die Schule setzt zusammen mit Fachkräften der Schulsozialarbeit ein Zeichen dafür, dass neben der Wissensvermittlung im Unterricht auch weitere lebensweltliche Angelegenheiten der Schüler Berücksichtigung finden. Über den Ort der Schule hinaus sind Kontakte zu Eltern, weiteren Akteuren im Gemeinwesen und im Sozialraum der Schüler*innen unerlässlich. Präventive Arbeit und die Gestaltung der Schule als „Lebens- und Lernwelt“ ist dabei handlungsleitend.

Antragstellung

Eine Förderung der Stellen der Jugendsozialarbeit durch das Land Baden-Württemberg ist Grundvoraussetzung einer Förderung des Landkreises.
Der Förderbescheid des Landes ist Teil des Antrages an den Landkreis.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Zuschussanträge zu den Personalkosten sind schriftlich zu stellen, dies für die Schulsozialarbeit bis 31.07. für das dann folgende Schuljahr.

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Mobile Jugendarbeit

Mobile Jugendarbeit verfolgt das Ziel, die Lebenssituation dieser jungen Menschen nachhaltig zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Sie setzt dabei:

  • an der Lebenssituation jeder/jedes Einzelnen an mit dem Ziel, individuelle Ressourcen zu erschließen, Handlungsspielräume zu erweitern, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen,
  • an der spezifischen Situation von Cliquen und Gleichaltrigen Gruppen an mit dem Ziel, gruppenbezogene Lernprozesse solidarischen Handelns und gegenseitiger Unterstützung auszulösen und zu begleiten,
  • an den strukturellen Lebensbedingungen an mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen, die die jungen Menschen vorfinden, zu verbessern.

Um ihre Ziele zu erreichen, spielen für alle Träger der Mobilen Jugendarbeit vier Arbeitsformen eine zentrale Rolle

  • Streetwork 
  • Individuelle Beratung und Unterstützung
  • Angebote für Cliquen und Gruppen
  • Gemeinwesen orientierte Arbeit

Antragstellung

Eine Förderung der Stellen der Jugendsozialarbeit durch das Land Baden-Württemberg ist Grundvoraussetzung einer Förderung des Landkreises.
Der Förderbescheid des Landes ist Teil des Antrages an den Landkreis.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Zuschussanträge zu den Personalkosten sind schriftlich zu stellen, dies für die Mobile Jugendarbeit bis 31.03. für das dann laufende Kalenderjahr

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Offene Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbständigkeit. Dabei setzt sie sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen partnerschaftlich integriert sind, sich wohlfühlen und an den Prozessen unserer Gesellschaft mitwirken. Kinder und Jugendliche an den Prozessen unserer Gesellschaft beteiligen heißt: Ressourcen vor Defizite stellen, Selbstwert aufbauen, Identifikation mit der Gesellschaft schaffen, integrieren und Gesundheitsförderung betreiben.

Ihre zentrale Methode ist das Angebot eines offenen, gestaltbaren Raumes, in dem Kinder und Jugendliche ihre Ideen umsetzen, ihre Fähigkeiten erkennen und erproben und sich selber als wirksam erfahren können. Aufsuchende bzw. Herausreichende Jugendarbeit, als ergänzender Bereich, kann zur Erreichung der Zielgruppen als niedrigschwelliges Angebot geboten sein.

Antragstellung

Die Fachkräfte können sowohl bei der Stadt / Gemeinde, wie auch bei einem durch die örtliche Kommune beauftragten freien Träger der Jugendhilfe angestellt sein.
In Stellen- oder Aufgabenbeschreibungen sind die Aufgaben der Mitarbeiter*innen definiert, diese Beschreibungen sind Teil der Konzeption.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Zuschussanträge zu den Personalkosten sind schriftlich zu stellen, dies für die Offene Jugendarbeit bis 31.03. für das dann laufende Kalenderjahr

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Angebotszuschüsse

Diese Zuschüsse stehen ausschließlich Vereinen und Verbänden der Jugendarbeit zur Verfügung. Projekte und Veranstaltungen sowie der Infrastrukturzuschuss steht diesen nur zur Verfügung wenn sie nicht Pauschal gefördert werden.

Projekte und Veranstaltungen

Projekte und Veranstaltungen

Projekte und Veranstaltungen:

  • müssen zusätzlich zu regelmäßigen Veranstaltungen sein. Sie dürfen die regelmäßigen Veranstaltungen nicht ersetzen.
  • dürfen nur eine bestimmte Zeit dauern.
  • müssen Ziele haben. Diese Ziele sind klar definiert.
  • müssen eine eigene Finanzplanung haben.

Der Kreisjugendring Göppingen e.V. und das Kreisjugendamt helfen gerne dabei, dass Projekte in regelmäßige Angebote übergehen können.

Die finanzielle Unterstützung muss beantragt werden, bevor die Projekte und Veranstaltungen beginnen. Im Antrag sind die folgenden Infos:

  • Beschreibung des Projekts, Ziel des Projekts, Anzahl der beteiligten Personen
  • Art und Ort des Projekts
  • Veranstalter
  • für welche Personen ist das Projekt

Antragstellung

Mit dem Antrag müssen Angaben über die Finanzierung gemacht werden. Hier müssen sämtliche Ein- und Ausgaben die zum Projekt gehörten genannt werden.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Die Unterstützung des Landkreises ist abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben.

Gesamtausgaben pauschale Unterstützung durch den Landkreis
bis 500 € 50%
bis 1.000 € 30% +
bis 2.500 € 15% +
ab 2.500 € 5% +

Beispiel: Die Gesamtkosten eines Projekts sind zum Beispiel 1400€. Der Landkreis unterstützt mit 50% von 500€, 30% von 500€, 15% von 400€ also mit 460€.

Der Träger erhält eine vorläufige Bewilligung vom Kreisjugendamt. Außerdem ist es möglich eine Abschlagszahlung zu beantragen. Dieser Antrag muss keine bestimmte Form haben.
Jugendfreizeiten und Stadtranderholungen sind keine Veranstaltungen oder Projekte im Sinne dieses Zuschusses und können durch diese Richtlinie nicht gefördert werden.
Spätestens 8 Wochen nach Ende des Projekts muss die Abrechnung des Projektes erfolgen. Dazu gehört vor allem die Aufstellung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen. Hierbei müssen die entsprechenden Belege in Kopie mit eingereicht werden.
Eine Verlängerung der Frist kann formlos beantragt werden.

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Infrastruktur der Jugendarbeit

Angebote der Jugendarbeit brauchen eine Infrastruktur, also zum Beispiel Räume, Möbel, Spielgeräte. Der Landkreis Göppingen unterstützt die Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur für die Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind nur Träger der Jugendarbeit, wie unter 1.4. „Weitere Träger der Jugendarbeit“ beschrieben, wenn sie keine trägerbezogene Bezuschussung bekommen. 
Der Landkreis unterstützt den Kauf von Gegenständen, die lange und oft benutzt werden können. Verbrauchsgegenstände wie Papier, Farbe oder Lebensmittel zum Beispiel gehören nicht dazu. Die Faustregel wäre: Der Gegenstand kann im Laufe von mindestens 5 Jahren immer wieder von verschiedenen Menschen benutzt werden. Die gekauften Gegenstände müssen in das Inventarverzeichnis eingetragen werden. 
Die Anschaffungskosten müssen in der Vorlage des Landratsamts aufgeführt werden. 

Antragstellung

Die Unterstützung des Landkreises ist abhängig von der Höhe der jährlichen Gesamtausgaben des Trägers.
Die Bagatellgrenze liegt hierbei bei 40 € pro Beleg. Die Gesamtausgaben pro Antrag werden nur bis zu einem Betrag von 50.000 € anerkannt.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Der Antrag für Anschaffungen des Jahres 2023 muss bis zum 31.3.2024 bei uns eingegangen sein.

Gesamtausgaben          pauschale Unterstützung durch den Landkreis
bis 1.000 € 50%
bis 2.500 € 40% +
bis 5.000 € 30% +
ab 5.000 € 10% +

Beispiel: Die Gesamtkosten betragen 14.000€. Der Landkreis unterstützt dann mit 50% von 1.000€, 40% von 1.500€, 30% von 2.500€ und 10% dem Betrag über 5.000€, also mit 2,750€.

Der Landkreis stellt pro Jahr 50.000€ für Infrastruktur zur Verfügung. Wenn mehr Geld beantragt wird, bekommen die einzelnen antragstellenden Träger weniger Geld.
Träger müssen Unterstützung für Infrastruktur bis spätestens Ende März des nächsten Jahres beantragen. Der Zuschuss gilt für die Anschaffungen des gesamten Jahres, pro Jahr wird also nur ein Antrag gestellt. 
Natürlich sollten die Rechnungen jederzeit einsehbar sein, sie müssen bei der Antragstellung nicht mitgeschickt werden. Die Prüfung geschieht Stichprobenhaft.

Formulare

Die notwendigen Formulare:

Finanziell schwache Familien

Finanziell schwache Familien

Bei Kinder- und Jugendfreizeiten können Kinder und Jugendliche Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen. Außerdem entstehen so Betreuungsangebote für die Ferien. 
Auch Kinder aus Familien, die wenig Geld haben, sollen an Freizeiten teilnehmen können. Sie sollen weniger bezahlen. Der Träger der Freizeit muss darauf hinweisen, dass es eine Unterstützung vom Landkreis gibt. Der Träger muss Kindern aus Familien mit wenig Geld auch unterstützen.
Antragsberechtigt sind auch hier nur Träger der Jugendarbeit, wie unter 1.4.3 „Weitere Träger der Jugendarbeit“ beschrieben.
Träger müssen Unterstützung für Familien mit wenig Geld spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme beantragen.

Der Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrags kann einfach durch ankreuzen gestellt werden. Die folgenden Personen können den Antrag stellen:

  • Familien deren Haushaltsvorstand arbeitslos oder Bürgergeld-Empfänger*in ist oder Leistungen nach dem SGB XII erhält.
  • Alleinerziehende Elternteile
  • Inhaber*innen einer kommunalen Bonuskarte, des Landesfamilienpasses, eines Tafelausweises
  • In Absprache mit dem Kreisjugendamt können weitere Punkte aufgenommen werden.

Die beschriebene Ermäßigung im Rahmen der „Förderung finanziell schwächer gestellten Familien“ muss 25 % unter dem Normalpreis des Freizeitangebotes liegen. Der Landkreis übernimmt 2/3 dieser Ermäßigung.
Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass auch der Träger einen angemessenen eigenen Beitrag zur direkten Unterstützung des zu Fördernden erbringt. Ein eigener Beitrag muss nicht in finanzieller Form eingebracht werden, sondern kann auch Sach- und Dienstleistungen umfassen. Finanziell einbringbar ist er auch in Form von Drittmitteln.

Antragstellung

Die Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Stadtranderholungen

Die Förderung der Stadtranderholungen durch das Land Baden-Württemberg geschieht nachrangig zur Förderung der Freizeiten mit Übernachtung. Dieser Umstand führt zu einem finanziellen Risiko zu Lasten der Jugendarbeit.
Um die wichtige Arbeit der Stadtranderholungen nicht zu gefährden und eine langfristigere Planung zu ermöglichen übernimmt der Landkreis subsidiär die gegebenenfalls wegfallende Förderung des Landes Baden-Württemberg festgelegter Höhe.

Antragstellung

Der Antrag auf subsidiäre Förderung der Stadtranderholungen muss spätestens 8 Wochen nach Eingang des ablehnenden Bescheides des Landes Baden- Württemberg gestellt werden. Er beinhaltet den aufgrund der Nachrangigkeit abgelehnten Antrag und den dementsprechenden Bescheid des Landes Baden- Württemberg. 
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

  • Antrag (PDF folgt in Kürze)

Trägerzuschüsse

Pauschale Förderung

In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

Der Landkreis fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften (im Folgenden "Träger") im Sinne des § 12 SGB VIII.
Ziel der Trägerbezogenen Bezuschussung ist es, die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern (§ 12 (1) SGB VIII).

Antragstellung

Ob ein Träger über die direkte Förderung gemäß 2.4 pauschal gefördert wird, oder seine Angebote gemäß 2.3 bezuschussen lässt, wird mit dem Ziel des gegenseitigen Einvernehmens mit dem Kreisjugendamt für das darauffolgende Haushaltsjahr festgelegt. Die Frist hierzu endet mit dem Ablauf des Januars.
 
Dem Antrag ist ein Jahresbericht beizufügen. Dieser Jahresbericht der Träger enthält
einen Verwendungs- und Tätigkeitsnachweis gemäß den Zielsetzungen und Leitprinzipien des Kreisjugendplanes.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Trägerbezogene Bezuschussung

Der Landkreis fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften (im Folgenden "Träger") im Sinne des § 12 SGB VIII.
Ziel der Trägerbezogenen Bezuschussung ist es, die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern (§ 12 (1) SGB VIII).

Folgende Vereine und Verbände erhalten gemäß der Förderrichtlinien eine Trägerbezogene Bezuschussung die über die pauschale Förderung hinaus geht:

  • der Stadtjugendring Geislingen e.V.
  • das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen
  • der Kreisjugendring Göppingen e.V.
  • die Sportkreisjugend Göppingen
  • das Katholische Jugendreferat Göppingen-Geislingen
  • die Jugendabteilung des Kreisfeuerwehrverband Göppingen e.V.
  • das Evangelische Jugendwerk Bezirk Geislingen
  • der Chorverband Hohenstaufen
  • der Blasmusikkreisverband Göppingen e.V.
  • die DLRG Bezirk Fils e.V.

Antragstellung

Ob ein Träger über die direkte Förderung gemäß 2.4 pauschal gefördert wird, oder seine Angebote gemäß 2.3 bezuschussen lässt, wird mit dem Ziel des gegenseitigen Einvernehmens mit dem Kreisjugendamt für das darauffolgende Haushaltsjahr festgelegt. Die Frist hierzu endet mit dem Ablauf des Januars.
 
Dem Antrag ist ein Jahresbericht beizufügen. Dieser Jahresbericht der Träger enthält
einen Verwendungs- und Tätigkeitsnachweis gemäß den Zielsetzungen und Leitprinzipien des Kreisjugendplanes Bei den Trägerzuschüssen zusätzlich einen Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres und ab 4.000 € beantragter Fördersumme einen Haushaltsplan des laufenden Jahres.
Weitere Förderbedingungen sind den Förderrichtlinien entnehmbar.

Formulare

Die notwendigen Formulare sind:

Weitere Informationen

Es können auch Zuschüsse nach dem Landesjugendplan gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über den Landesjugendring.