Denkmalschutz

Untere Denkmalschutzbehörde

Das Landratsamt ist für 31 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit rund 620 Kulturdenkmalen zuständig und gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart Ansprechpartner und Berater in allen Denkmalfragen.

Foto eines Gerüsttreppenturmes als temporärer zweiter Rettungsweg während der Umbauarbeiten, am neuen Schloss Rechberghausen

Ziele des Denkmalschutzes

Der Denkmalschutz will die originale Bausubstanz sowie das historische Erscheinungsbild erhalten. Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
 
Es werden 2 Kategorien von Kulturdenkmalen unterschieden:

  • Unter § 2 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) können etwas einfache Wohn- oder Bauernhäuser fallen
  • Unter § 12 DSchG fallen die meisten Kirchen oder Schlösser

Genehmigungspflicht

Veränderungen an Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig. Dazu gehören auch bauliche Änderungen in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung.
Eine Genehmigung ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
 
Der Antrag umfasst Pläne im Maßstab 1:100 in Farbdarstellung (wie bei einem Bauantrag). Zusätzlich erforderlich können eine Maßnahmenbeschreibung, Fotos, Detailzeichnungen sowie Handwerkerangebote sein.

Steuervergünstigungen

Die untere Denkmalschutzbehörde ist für die Erteilung von Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz als Grundlage für Steuervergünstigungen zuständig. Alle Aufwendungen, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Kulturdenkmals erforderlich sind, können anerkannt werden. Wichtig dabei ist, dass die Maßnahmen vor der Ausführung mit den unteren Denkmalschutzbehörden abgestimmt sind.

Formulare, Merkblätter

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