Soziale Dienste

Die Aufgaben des Sozialen Dienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe, wonach alle junge Menschen und benachteiligte Personen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden sollen.

Unsere Leistungen

Allgemeine Unterstützung in Erziehungsfragen

Wir unterstützen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Stief- und Großeltern, die Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung wünschen mit folgenden Angeboten:

  • Förderung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten zur besseren Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung
  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

Beratung in Trennungs- und Scheidungsfragen

Wir beraten Mütter und Väter mit ihren Kindern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.

Wir unterstützen Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge. Dabei ist uns die angemessene Beteilung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen wichtig.

Beratung in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts

Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie bei der Ausübung des Umgangsrechts.

Unsere Zielgruppe sind Mütter und Väter, die alleine für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, Kinder und Jugendliche von getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern, Väter und Mütter, die ein Umgangsrecht haben oder andere umgangsberechtigte Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet.

Intensive individuelle Leistungen

Wir bieten intensive Beratung, Förderung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie zur Verbesserung deren Lebensbedingungen.

Zielgruppe sind Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Stief- und Großeltern, die einer intensiven individuellen Leistung bedürfen.

Hilfeplanung nach § 36 KJHG

Wir sind zuständig für die Bedarfsklärung sowie die Einleitung und Überprüfung einer notwendigen und geeigneten Hilfe zur Erziehung.

Zielgruppe sind Eltern, Personensorgeberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit familiären, sozialen und/oder persönlichen Problemen.

Kinderschutzauftrag

Schutz in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen

Wir sind zuständig für die Inobhutnahme und Herausnahme von Kindern und Jugendlichen, zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Schutzes durch unmittelbares Handeln in Eil- und Notfällen.
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die akut gefährdet sind sowie Kinder und Jugendliche, die um Inobhutnahme bitten.

Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

Wir wirken mit in Familiengerichtsverfahren mit dem Ziel, die Personensorgeberechtigten zu beraten, die Leistungen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) darzulegen und das Kindeswohlinteresse einzubringen.

Zielgruppe sind Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche sowie sonstige beteiligte Personen im Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren.

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