Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren
Erläuterungen
Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Weitere Informationen:
Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder Reisepass mit neuen Anschrift und/oder die Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, sofern die neue Anschrift nicht in den Ausweispapieren eingetragen ist
- bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t