Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe ist eine Form von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) für Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind, sich nicht aus eigenen Mitteln z. B. Einkommen und Vermögen, helfen können und keine private Unterstützung oder andere vorrangige Leistungsansprüche haben.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Je nach Behinderung gibt es verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe:

Teil- und vollstationäre Maßnahmen

Eingliederungshilfe wird gewährt in teil- und vollstationären Einrichtungen, wie beispielsweise Wohnheime, Sonderschulen, Tagesstätten und Werkstätten für geistig, körperlich oder seelisch behinderte Menschen.

  • Schule, Hochschule
    Behinderte Kinder und Jugendliche erhalten entsprechend ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten eine angemessene Schulbildung. Kinder, die nicht in einer Regelschule beschult werden können, erhalten Förderung an speziellen, auf die Behinderung ausgerichteten Schulen. Die Einschulung erfolgt im Einvernehmen mit dem Schulamt.
    Die Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf umfasst auch die Hilfe zum Besuch einer Hochschule.
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
    In anerkannten Werkstätten wird die Erwerbsfähigkeit von behinderten Menschen gefördert und eine Beschäftigung ermöglicht. Behinderte Menschen, bei denen wegen Art und Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommt, erhalten Leistungen, sofern sie ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen.
    Die Kosten für die Förderung tragen die vorrangig verpflichteten Träger der beruflichen Rehabilitation, wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Renten- oder Unfallversicherungsträger.
    Die Kosten im Arbeitsbereich werden seit 01.01.2005 vom Landratsamt Göppingen übernommen.
  • Förder- und Betreuungsmaßnahmen
    Schwer- und mehrfach behinderte Erwachsene, bei denen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht möglich ist, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an einer Maßnahme im Förder- und Betreuungsbereich teilnehmen. Sie hier individuelle Förderung vor allem im lebenspraktischen und sozialen Bereich, um die vorhandenen Fähigkeiten des behinderten Menschen zu erhalten und zu entwickeln und auf einen künftigen Wechsel in eine Werkstatt vorzubereiten.

Kurzzeitmaßnahmen

Um eine vollstationäre Heimaufnahme auf Dauer wegen Überlastung und Überforderung der Angehörigen rechtzeitig entgegen zu wirken, wurde schon vor Jahren die Möglichkeit der stationären Kurzzeitunterbringung geschaffen.
Diese wird in den dafür zugelassenen Einrichtungen durchgeführt und dient der Entlastung der Pflegepersonen und der Vermeidung einer dauerhaften Heimaufnahme.
 Kurzzeitunterbringung ist gewissermaßen "Urlaub der Familie von ihrem behinderten Mitglied" und wird auch von der Pflegeversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen mit einem gewissen Anteil gefördert. Der Landkreis Göppingen übernimmt dann in der Regel die durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Restkosten der Kurzzeitmaßnahme.

Voraussetzung ist auch hier das Vorliegen einer wesentlichen geistigen , körperlichen oder Mehrfachbehinderung, das durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden muss.  

Ambulant betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist ein ambulantes Hilfsangebot für geistig oder seelisch behinderte Menschen sowie Suchtkranke. Hier wird Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung der Probleme des Alltags (z. B. Wohnen, Haushaltsführung, Freizeitgestaltung) durch Fachkräfte erbracht. Voraussetzung ist, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt.Betreutes Wohnen erfolgt in Wohngemeinschaften oder als Einzelwohnen und nicht mit Angehörigen zusammen. Die Selbständigkeit in der Lebensführung soll durch diese weniger intensive Betreuungsform gefördert werden. Dies geschieht häufig auch in Kombination mit anderen ambulanten und teilstationären Maßnahmen, wie z.B. Tagesbetreuende Angebote, oder auch Beschäftigungsmaßnahmen.

Angebote für Betreutes Wohnen im Landkreis Göppingen:

Betreutes Wohnen in Familien

Betreutes Wohnen in Familien ist eine ambulante Hilfeform als Alternative zu einer stationären Maßnahme, insbesondere für psychisch Kranke und/oder geistig behinderte Menschen, die ansonsten in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung leben oder leben müssten.
Die Pflegefamilie wie auch der behinderte Mensch werden durch Fachpersonal eines Trägers des Betreuten Wohnens in Familien begleitet und bei Problemen beraten und unterstützt.
Betreuungsleistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens in Familien schließen weitere tagesstrukturierende Leistungen, zum Beispiel den Besuch einer Tagesstätte, Werkstattbesuch oder Betreuungsleistungen durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst, nicht aus.

Der Träger des Betreuten Wohnens in Familien stellt zusammen mit dem Sozialhilfeträger fest, ob behinderte Menschen in diese Betreuungsform passen und sucht geeignete Familien.

Familien, die Interesse an einer Aufnahme eines Mitbewohners haben, können sich gerne auch an uns wenden. Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und geben Ihnen auch Adressen der Träger des Betreuten Wohnens in Familien.

Spezialbeförderungsdienst

Zweck des Fahrdienstes ist es, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der Fahrdienst wird angeboten für Besorgungen des täglichen Lebens (z. B. Einkaufen), zur Freizeitgestaltung, zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie allgemeine Besuchsfahrten (z. B. Besuch von Verwandten und Freunden).

Informationen zum Spezialbeförderungsdienst

Individuelle Beratung

Sollten Sie eine eine persönliche Beratung benötigen, suchen Sie bitte unter "Kontaktpersonen" eine/n für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Bitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch telefonisch Kontakt mit uns auf.

Bitte bringen Sie zu einem Beratungsgesräch folgende Unterlagen mit:

  • Sozialhilfeantrag
  • Nachweise zur Behinderung, ggf. Schwerbehindertenausweis
  • medizinische Unterlagen und weitere Unterlagen nach den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalles und auf Anforderung

Formulare, Merkblätter, Richtlinien